Weitere Entscheidung unten: BGH, 16.02.1989

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   BGH, 03.11.1988 - I ZR 12/87   

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BGH, 03.11.1988 - I ZR 12/87 (https://dejure.org/1988,1396)
BGH, Entscheidung vom 03.11.1988 - I ZR 12/87 (https://dejure.org/1988,1396)
BGH, Entscheidung vom 03. November 1988 - I ZR 12/87 (https://dejure.org/1988,1396)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Herstellung und Vertrieb von Bäckerwaren und Konditorwaren - Vorzeitige Herstellung und vorzeitiges Ausfahren - Wettbewerbswidrigkeit - Unterlassungsanspruch - Verfassungsmäßigkeit von Vorschriften des Gesetzes über die Arbeitszeit in Bäckereien und Konditoreien (BAZG) - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachtbackverbot; Verfassungsmäßigkeit des Nachbackverbots; Sittenwidrigkeit eines Verstoßes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 297
  • MDR 1989, 326
  • GRUR 1989, 116
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 25.02.1976 - 1 BvL 26/73

    Nachtbackverbot II

    Auszug aus BGH, 03.11.1988 - I ZR 12/87
    Mit dem Bundesverfassungsgericht (Beschluß v. 25.2.1976, BVerfGE 41, 360 ff) ist auch derzeit die Verfassungsmäßigkeit des § 5 Abs. 1 und 5 BAZG zu bejahen.

    Die Beklagte hat insofern die Einholung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nach Art. 100 GG angeregt und dazu vorgetragen: Gegenüber den Verhältnissen, wie sie der - die Verfassungswidrigkeit der fraglichen Vorschriften des BAZG verneinenden - Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Februar 1976 (BVerfGE 41, 360) zugrundegelegen hätten, seien wesentliche Veränderungen eingetreten.

    Die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts, mit denen es zuletzt durch Beschluß vom 25. Februar 1976 (BVerfGE 41, 360 ff) die Verfassungswidrigkeit des Abs. 1 verneint habe, seien auch für die Verhältnisse, wie sie sich im Herbst 1986 nach den Behauptungen der Beklagten darstellten, weiterhin gültig.

    Nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Januar 1968 (BVerfGE 23, 51 [BVerfG 23.01.1968 - 1 BvR 709/66] ) und vom 25. Februar 1976 (BVerfGE 41, 360) ist das Nachtbackverbot in § 5 Abs. 1 BAZG mit dem Grundgesetz vereinbar, weil der Gesetzgeber befugt war, im Interesse des Schutzes der Gesundheit der betroffenen Arbeitnehmer und des Schutzes der handwerksmäßig betriebenen Bäckereien gegenüber den industriell betriebenen Unternehmen insoweit die Ausübung des Berufes zu regeln, ohne dabei das Grundrecht der Berufsfreiheit zu verletzen.

  • BGH, 08.12.1983 - I ZR 189/81

    Vorführung von Produkten während der gesetzlichen Ladenschlusszeiten -

    Auszug aus BGH, 03.11.1988 - I ZR 12/87
    Wenn Vorschriften, die wie hier des BAZG, über ihren unmittelbaren sozialpolitischen Zweck hinaus auch noch die Wirkung haben, daß sie im Interesse dieses Zwecks zur Wahrung gleicher Wettbewerbsbedingungen beitragen, indem sie den Anreiz mindern, aus Gründen des Wettbewerbs den Gesundheitsschutz zu vernachlässigen, ist ein Verstoß gegen eine solche Vorschrift nicht ohne weiteres ein nach § 1 UWG beachtlicher Wettbewerbsverstoß (vgl. zum LadenschlußG BGHZ 79, 99, 103; BGH, Urt. v. 8.12.1983 - I ZR 189/81, GRUR 1984, 361, 362 = WRP 1984, 202 - Hausfrauen-Info-Abend).

    Handelt es sich, wovon nach den vorstehenden Ausführungen auszugehen ist, bei den Vorschriften des BAZG um wertneutrale Normen, ist ein Verstoß gegen § 1 UWG nur dann gegeben, wenn sich die Beklagte über das Gesetz bewußt und planmäßig und in der Absicht hinweggesetzt hat, sich dadurch einen Vorsprung im Wettbewerb vor gesetzestreuen Wettbewerbern zu verschaffen (vgl. zum LadenschlußGBGH, Urt. v. 8.12.1983 - I ZR 189/81, GRUR 1984, 361, 362 = WRP 1984, 202 - Hausfrauen-Info-Abend; st. Rspr., zuletzt BGH, Urt. v. 8.10.1987 - I ZR 182/85, GRUR 1988, 382, 383 = WRP 1988, 365 - Schelmenmarkt).

  • BGH, 27.06.1980 - I ZR 123/78

    Unselbstständiger Teil eines einheitlichen Ausfahrvorgangs - Vertragsstrafe wegen

    Auszug aus BGH, 03.11.1988 - I ZR 12/87
    Das in dieser Vorschrift enthaltene Verbot, Bäcker- und Konditorwaren zur Nachtzeit auszufahren, ist darauf gerichtet, die Einhaltung des in § 5 Abs. 1 BAZG angeordneten Nachtbackverbots zu sichern (BGH, Urt. v. 27.6.1980 - I ZR 123/78, WRP 1981, 138, 140 - Backwaren-Nachttransporte).

    Auch durch das Ausfahrverbot in Abs. 5 sollte nicht die Wettbewerbslage der Unternehmen beeinflußt werden, sondern nur das Nachtbackverbot in seiner sozialpolitischen Zielsetzung unterstützt werden (BGH, Urt. v. 27.6.1980 - I ZR 123/78, WRP 1981, 138, 140 - Backwaren-Nachttransporte).

  • BGH, 07.11.1980 - I ZR 160/78

    Tag der offenen Tür II

    Auszug aus BGH, 03.11.1988 - I ZR 12/87
    Wenn Vorschriften, die wie hier des BAZG, über ihren unmittelbaren sozialpolitischen Zweck hinaus auch noch die Wirkung haben, daß sie im Interesse dieses Zwecks zur Wahrung gleicher Wettbewerbsbedingungen beitragen, indem sie den Anreiz mindern, aus Gründen des Wettbewerbs den Gesundheitsschutz zu vernachlässigen, ist ein Verstoß gegen eine solche Vorschrift nicht ohne weiteres ein nach § 1 UWG beachtlicher Wettbewerbsverstoß (vgl. zum LadenschlußG BGHZ 79, 99, 103; BGH, Urt. v. 8.12.1983 - I ZR 189/81, GRUR 1984, 361, 362 = WRP 1984, 202 - Hausfrauen-Info-Abend).
  • BGH, 04.06.1986 - I ZR 29/85

    Fernsehzuschauererforschung; Wettbewerbswidrigkeit einer vereinsrechtlich

    Auszug aus BGH, 03.11.1988 - I ZR 12/87
    § 5 Abs. 1 und Abs. 5 BAZG sind weder unmittelbar wettbewerbsregelnde Normen, deren Verletzung bereits im Hinblick auf ihren Schutzzweck die Sittenwidrigkeit begründet, noch sind es Vorschriften, die wie beispielsweise solche zum Schutz der Volksgesundheit oder der Rechtspflege der Wahrung besonders gewichtiger Rechtsgüter und Gemeinschaftsinteressen dienen und deren Verletzung als Verstoß gegen das sittlich-rechtliche Empfinden der Allgemeinheit nach ständiger Rechtsprechung sittenwidrig ist (vgl. zur Gesundheitswerbung BGHZ 44, 208, 209 - Novopetrin; BGH, Urt. v. 26.6.1970 - I ZR 14/69, GRUR 1970, 558, 559 - Sanatorium I; ferner allgemein BGH, Urt. v. 4.6.1986 - I ZR 29/85, GRUR 1986, 823, 824 - Fernsehzuschauer-Forschung).
  • BVerfG, 23.01.1968 - 1 BvR 709/66

    Nachtbackverbot I

    Auszug aus BGH, 03.11.1988 - I ZR 12/87
    Nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Januar 1968 (BVerfGE 23, 51 [BVerfG 23.01.1968 - 1 BvR 709/66] ) und vom 25. Februar 1976 (BVerfGE 41, 360) ist das Nachtbackverbot in § 5 Abs. 1 BAZG mit dem Grundgesetz vereinbar, weil der Gesetzgeber befugt war, im Interesse des Schutzes der Gesundheit der betroffenen Arbeitnehmer und des Schutzes der handwerksmäßig betriebenen Bäckereien gegenüber den industriell betriebenen Unternehmen insoweit die Ausübung des Berufes zu regeln, ohne dabei das Grundrecht der Berufsfreiheit zu verletzen.
  • BGH, 08.10.1987 - I ZR 182/85

    Schelmenmarkt; Ausnahme vom Ladenschluß bei für Teilnehmer eines Marktes mit

    Auszug aus BGH, 03.11.1988 - I ZR 12/87
    Handelt es sich, wovon nach den vorstehenden Ausführungen auszugehen ist, bei den Vorschriften des BAZG um wertneutrale Normen, ist ein Verstoß gegen § 1 UWG nur dann gegeben, wenn sich die Beklagte über das Gesetz bewußt und planmäßig und in der Absicht hinweggesetzt hat, sich dadurch einen Vorsprung im Wettbewerb vor gesetzestreuen Wettbewerbern zu verschaffen (vgl. zum LadenschlußGBGH, Urt. v. 8.12.1983 - I ZR 189/81, GRUR 1984, 361, 362 = WRP 1984, 202 - Hausfrauen-Info-Abend; st. Rspr., zuletzt BGH, Urt. v. 8.10.1987 - I ZR 182/85, GRUR 1988, 382, 383 = WRP 1988, 365 - Schelmenmarkt).
  • BGH, 26.02.1965 - Ib ZR 51/63

    Kleenex

    Auszug aus BGH, 03.11.1988 - I ZR 12/87
    Für die Auslegung und die Anwendung des UWG haben solche wirtschafts- und wettbewerbspolitischen Überlegungen grundsätzlich außer Betracht zu bleiben (vgl. BGHZ 43, 278, 283 - Kleenex; s. auch Lehmann, WRP 1985, 377, 381).
  • BGH, 26.06.1970 - I ZR 14/69

    Unterlassungsanspruch bei Verstoß gegen das Gesetz über die Werbung auf dem

    Auszug aus BGH, 03.11.1988 - I ZR 12/87
    § 5 Abs. 1 und Abs. 5 BAZG sind weder unmittelbar wettbewerbsregelnde Normen, deren Verletzung bereits im Hinblick auf ihren Schutzzweck die Sittenwidrigkeit begründet, noch sind es Vorschriften, die wie beispielsweise solche zum Schutz der Volksgesundheit oder der Rechtspflege der Wahrung besonders gewichtiger Rechtsgüter und Gemeinschaftsinteressen dienen und deren Verletzung als Verstoß gegen das sittlich-rechtliche Empfinden der Allgemeinheit nach ständiger Rechtsprechung sittenwidrig ist (vgl. zur Gesundheitswerbung BGHZ 44, 208, 209 - Novopetrin; BGH, Urt. v. 26.6.1970 - I ZR 14/69, GRUR 1970, 558, 559 - Sanatorium I; ferner allgemein BGH, Urt. v. 4.6.1986 - I ZR 29/85, GRUR 1986, 823, 824 - Fernsehzuschauer-Forschung).
  • BGH, 12.11.1987 - I ZR 97/86

    Fertighaus; Begriff des Warenverkaufs im Einzelhandel; Verkaufsangebot für

    Auszug aus BGH, 03.11.1988 - I ZR 12/87
    Handelt es sich, wovon nach den vorstehenden Ausführungen auszugehen ist, bei den Vorschriften des BAZG um wertneutrale Normen, ist ein Verstoß gegen § 1 UWG nur dann gegeben, wenn sich die Beklagte über das Gesetz bewußt und planmäßig und in der Absicht hinweggesetzt hat, sich dadurch einen Vorsprung im Wettbewerb vor gesetzestreuen Wettbewerbern zu verschaffen (vgl. zum LadenschlußGBGH, Urt. v. 8.12.1983 - I ZR 189/81, GRUR 1984, 361, 362 = WRP 1984, 202 - Hausfrauen-Info-Abend; st. Rspr., zuletzt BGH, Urt. v. 8.10.1987 - I ZR 182/85, GRUR 1988, 382, 383 = WRP 1988, 365 - Schelmenmarkt).
  • BGH, 17.09.1965 - Ib ZR 11/64

    Apothekenzwang bei sog. Vorbeugungsmitteln

  • Drs-Bund, 26.06.1969 - BT-Drs V/4493
  • BGH, 11.05.2000 - I ZR 28/98

    Abgasemissionen

    (1) Zweck des § 1 UWG ist es, dem unmittelbar betroffenen Wettbewerber einen Anspruch zu geben, damit dieser selbst gegen unlautere Mittel und Methoden des Wettbewerbs vorgehen kann und damit zugleich in die Lage versetzt wird, sich gegen Schädigungen zur Wehr zu setzen, die er durch Wettbewerbsverzerrungen infolge unlauteren Wettbewerbs erleidet oder befürchten muß (vgl. BGH, Urt. v. 3.11.1988 - I ZR 12/87, GRUR 1989, 116, 118 = WRP 1989, 472 - Nachtbackverbot).

    Durch das Fehlen einer solchen sekundären marktbezogenen Schutzfunktion unterscheiden sie sich etwa von Vorschriften über das Nachtbackverbot oder den Vorschriften über den Ladenschluß, die einen solchen Bezug zu den Märkten, deren Grundgegebenheiten sie mit regeln, besitzen und deren Verletzung deshalb auch wettbewerbswidrig sein kann, wenn es dabei um die Erzielung eines Vorsprungs im Wettbewerb geht (vgl. BGH GRUR 1989, 116, 118 - Nachtbackverbot; BGH, Urt. v. 7.6.1996 - I ZR 114/94, GRUR 1996, 786 = WRP 1996, 1020 - Blumenverkauf an Tankstellen).

  • BGH, 23.06.2016 - I ZR 71/15

    Wettbewerbsverstoß: Erlaubnispflichtige Arbeitnehmerüberlassung als

    Sie weisen daher grundsätzlich keine auf das Marktverhalten des Unternehmers bezogene Schutzfunktion auf (zu § 5 Abs. 1 und 5 BAZG aF vgl. BGH, Urteil vom 3. November 1988 - I ZR 12/87, GRUR 1989, 116, 118 = WRP 1989, 472 - Nachtbackverbot; zu § 5 TVG vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 1992 - I ZR 276/90, BGHZ 120, 320, 323 f. - Tariflohnunterschreitung; GroßKomm.UWG/Metzger aaO § 4 Nr. 11 Rn. 169; Sack, WRP 2005, 531, 540 f.; Kocher, GRUR 2005, 647, 649).
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 168/89

    Sonntagsbackverbot

    Auch ihre Revision wurde vom Bundesgerichtshof zurückgewiesen (GRUR 1989, S. 116 ).
  • BVerwG, 04.07.1989 - 1 C 48.87

    Bäcker - Arbeitszeit - Nachtbackverbot - Ausnahme

    Das gilt, wie das Berufungsgericht zu Recht angenommen hat, unabhängig davon, ob das Nachtbackverbot gemäß dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Februar 1976 (BVerfGE 41, 360) und dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 3. November 1938 (GewArch 1989, 126) verfassungsmäßig ist oder nicht.
  • OVG Hamburg, 09.04.1991 - Bf VI 106/90

    Gewerberecht: Gewerbeuntersagung wegen beharrlichen Verstoßes gegen das

    Die höchstrichterliche Rechtsprechung geht weiterhin von der Verfassungsgemäßheit des Nachtbackverbotes aus (vgl. BGH, Urt. v. 3.11.1988, GewArch 1989 S. 126 ; BayOblG, Beschl. v. 10.4.1990, GewArch 1990 S. 251 ; vgl. zu den Ausnahmemöglichkeiten BVerwG, Urt. v. 4.7.1989, DÖV 1990 S. 72 ; OVG Hamburg, Urt. v. 17.8.1982, GewArch 1983 S. 28).
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Rechtsprechung
   BGH, 16.02.1989 - I ZR 12/87   

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https://dejure.org/1989,11227
BGH, 16.02.1989 - I ZR 12/87 (https://dejure.org/1989,11227)
BGH, Entscheidung vom 16.02.1989 - I ZR 12/87 (https://dejure.org/1989,11227)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 1989 - I ZR 12/87 (https://dejure.org/1989,11227)
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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vermögensberater - Irreführende Bezeichnung - Abschluß von Versicherungsverträgen - Warnung - Herabsetzung eines Konkurrenten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 937
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